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Unser Schwenkbett Rotoflex

Informationen für den Arzt

Das ROTOFLEX Aufstehbett ist ein medizinisches Hilfsmittel entsprechend dem Medi-zinproduktegesetz (MPG) und Sozialgesetzbuch V (SGB V) § 33.
Das ROTOFLEX Aufstehbett wird seit mehreren Jahren mit großem Erfolg in der häuslichen und institutionellen Pflege eingesetzt. Durch den ROTOFLEX wird Patienten die Fähigkeit zurückgegeben, völlig eigenständig oder mit nur minimaler Unterstützung aus dem Bett auf-zustehen. Die Häufigkeit und der Umfang, mit der sie durch das ROTOFLEX Aufstehbett am täglichen Leben aktiv teilnehmen, steigt. Die Patienten bewegen sich wieder regelmäßig.

Ziel der ärztlichen Therapie und Behandlung ist die Steigerung der Mobilität des Patienten bzw. dessen Mobilitätserhalt. Der Einsatz des ROTOFLEX Aufstehbetts erfüllt dieses Anliegen in vielfältiger Weise und ist deshalb ein verschreibungsfähiges Hilfsmittel entspre-chend des SGB V §23.1. Patientenerfahrungen belegen, daß mit dem ROTOFLEX Auf-stehbett neben der physischen Hilfe auch wichtige psychische Unterstützung gegeben wird.

Der Arzt ist der Fachmann für die Diagnose und die Therapie des Patienten. Es obliegt ihm, die Hilfsmittel zu verschreiben, die geeignet sind den körperlichen und psychischen Ge-sundheitszustand seines Patienten zu verbessern bzw. zu erhalten. (SGB V § 23.1.1 + 3; SGB V § 27.1 + .2). Dazu gehört auch die weitestgehende Reintegration des Patienten in seine Lebenswelt, um psychische Belastungen zu mindern.

Verordnung:

Der Arzt muß vor der Verordnung eines Hilfsmittels prüfen, welche Grundfunktionen es haben muß, um die Therapie und Behandlung des Patienten optimal zu unterstützen. Diese Grundfunktionen sind im Rezept bzw. in einem Anhang anzugeben. Die Produktauswahl aus Wirtschaftlichkeitsgründen obliegt dem Patienten gemeinsam mit der Krankenkasse und dem Sanitätshaus.
Hilfsmittel belasten nicht das Budget des Arztes.
Das Arztbudget bezieht sich auf die Arznei- und Heilmittel.

Rezeptbeispiel:

Bett im Bett-System mit elektromechanischer Aufstehhilfe entsprechend dem Anhang.

Attestbeispiel:

Herr / Frau ..... ist aufgrund des vorliegenden Krankheitsbildes zur Zeit nicht bzw. lediglich selten in der Lage, ohne fremde Hilfe sich in das Bett zu legen oder daraus aufzustehen. Um eine akzeptable Versorgung zu gewährleisten, ist ein Bett notwendig das Herr / Frau ..... hebt und in sitzende Position versetzt bzw. bei der er / sie aus der sitzenden in die liegende Position gefahren wird. Die Mobilität von Herrn / Frau bleibt dadurch erhalten bzw. kann sogar gesteigert, oder überhaupt erst wieder erreicht werden. Die kontinuierliche Hilfe am Bett ist nicht mehr dauerhaft nötig.
Kostenlose Probelieferung und Vorführung zuhause in Nürnberg + 70 KM Umkreis. Weitere Entfernungen gegen geringe Unkosten, die bei Bestellung / Kauf verrechnet werden.
Verwandlungsmöbel Neubauer
Ergonomie-Kompetenz-Zentrum
Lorenzer Straße 5
90402 Nürnberg
Tel. 0911-225217

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